Verhinderungspflege SGB XI
Verhinderungspflege = wenn die private Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen die Pflege nicht durchführen kann und somit "verhindert" ist
Die Pflegekasse
übernimmt diese Leistung für bis zu 6 Wochen mit bis zu 1854 € pro
Kalenderjahr für die Pflegegrade 2 - 5 (Regelung gilt für pflegebedürftige Menschen ab dem 26. Lebensjahr)
Die Pflege kann nach Leistung abgerechnet werden oder nach Zeit.
Abrechnung nach Leistung -> Pflegegeld wird in dieser Zeit nicht gezahlt.
Abrechnung nach Zeit -> liegt diese Zeit unter 8h pro Tag, dann wird das volle Pflegegeld weiter ausgezahlt