Kurzzeitpflege SGB XI

Kurzzeitpflege = wenn die Pflege kurzzeitig zu Hause nicht sichergestellt werden kann und stationär für einen absehbaren Zeitraum erfolgen muss.

 

 

Die Pflegekasse übernimmt diese Leistung mit € 1854,- pro Kalenderjahr für die Pflegegrade 2 - 5 für bis zu 8 Wochen.

Ab Pflegegrad 2 steht ab dem 01. Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget (von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege) von € 3539,- zur Verfügung.

 

Pflegegrad 1 kann den monatlichen Entlastungsbetrag von € 131,- einsetzen.

 

Der Anspruch ist davon unabhängig, wie lange ein Pflegegrad besteht!

 

  • Pflege in einer vollstationären Einrichtung

 

  • In dieser Zeit gibt es kein Pflegegeld