Kurzzeitpflege SGB XI
Kurzzeitpflege = wenn die Pflege kurzzeitig zu Hause nicht sichergestellt werden kann und stationär für einen absehbaren Zeitraum erfolgen muss.
Die Pflegekasse übernimmt diese Leistung mit € 1854,- pro Kalenderjahr für die Pflegegrade 2 - 5 für bis zu 8 Wochen.
Ab Pflegegrad 2 steht ab dem 01. Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget (von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege) von € 3539,- zur Verfügung.
Pflegegrad 1 kann den monatlichen Entlastungsbetrag von € 131,- einsetzen.
Der Anspruch ist davon unabhängig, wie lange ein Pflegegrad besteht!
- Pflege in einer vollstationären Einrichtung
- In dieser Zeit gibt es kein Pflegegeld