Entlastungsleistung § 45 SGB XI

Seit dem 01.01.2025 steht jedem Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 monatlich € 131,- als Entlastungsbetrag (§ 45b PSG II) zur Verfügung!

 

Der Betrag von € 131,- dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von:

- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege

- Leistungen der Kurzzeitpflege

- Leistungen der ambulanten Pflege im Sinne des § 36, nur bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogenen Maßnahmen!

- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag

 

Wie bisher steht der Betrag monatlich zur Verfügung und kann bei "Nichtverbrauch" in den nächsten Monat übertragen werden bzw. bis zum 30.06. des Folgejahres mitgenommen werden.

 

Damit der Pflegebedürftige keine Rechnung bekommt, muss eine Abtretungserklärung für die Inanspruchnahme dieses Betrags an den Pflegedienst unterschrieben werden.