Pflegehilfsmittel SGB XI

 

  • Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit unter Beteiligung einer eigenen Pflegefachkraft oder des (kassenunabhängigen) Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)

 

  • Pflegebedürftige haben einen Anspruch darauf

 

  • Der Betrag von 40 € pro Monat darf nicht überschritten werden

 

  • Es geht auch per Kostenerstattung -> nach Einreichen der Quittungen

 

Pflegehilfsmittel sind z.B.: Handschuhe, Bettschutzeinlagen (60x90 Unterlagen), Mundschutz, Fingerlinge, Schutzschürzen, Händedesinfektion, Flächendesinfektion